AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen für den Gassi-Service

Die folgenden allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Leistungen zwischen dem Leinen-Freunde Gassi-Service (Sara Kretschmer) und dem Auftraggeber.

Vertragspartner

Der Vertrag kommt zwischen der Firma Leinen-Freunde Gassi-Service (Sara Kretschmer) im Folgenden Gassi-Service und dem Besitzer des Hundes, im Folgenden „Hundehalter“ oder „Auftraggeber“ zustande.

Voraussetzungen für die Teilnahme

1.Der Hundehalter versichert, dass sein Hund frei von ansteckenden Krankheiten und Parasiten ist.
Außerdem versichert er, dass der Hund geimpft ist. Der Impfausweis ist auf Nachfrage vorzuzeigen.
2.Der Hundehalter verpflichtet sich, dass er den Gassi-Service im Falle einer ansteckenden Erkrankung unverzüglich benachrichtigt.
3.Der Hundehalter versichert, dass für den Hund eine Hundehaftpflichtversicherung vorliegt, welche die Fremdbetreuung beinhaltet. Die Versicherungsunterlagen sind auf Nachfrage vorzuzeigen.
4.Der Gassi-Service wird vom Hundehalter über das vorhandene (Grund-)Gehorsam informiert.
5.Der Hundehalter versichert, dass der Hund weder bissig noch abgerichtet ist. Kommt es durch verschwiegene Aggression zu einer Beschädigung an dem Gassi-Service so haftet hierfür allein der Hundehalter. Der Hundehalter haftet für jegliche Beschädigung am Gassigänger, für Verdienstausfälle und alle Kosten die in Zusammenhang mit der Beschädigung stehen.
6.Es werden keine Hunde mit folgenden Erziehungshilfen betreut: Stromhalsband, Endloswürgehalsband oder Stachelhalsband.
7.Sofern der Hund an einer Schleppleine geführt werden soll, ist ein gut sitzendes Brustgeschirr Voraussetzung dafür.
8.Der Hundehalter ist dazu verpflichtet, dem Gassi-Service eine ausreichende Sicherung (Halsband, Geschirr, Leine, Maulkorb) des Hundes zur Verfügung zu stellen. Geschieht dies nicht, behält der Gassi-Service sich das Recht vor, den Hund nicht auszuführen.

Leistungserbringung

1.Der Umfang der Leistung ergibt sich aus den Beschreibungen aus dem Gassi-Service Vertrag.
2.Der zu betreuende Hund wird an dem vom Hundehalter gewünschten Ort abgeholt und auch dorthin (wenn nicht anders vereinbart) zurück gebracht.
3.Der Gassi-Service verpflichtet sich, den Hund art-und verhaltensgerecht zu halten, zu transportieren und auszuführen und das Tierschutzgesetz zu beachten.
4.Der Gassi-Service umfasst folgende Leistungen:
-Anfahrt und Abfahrt zum Hundehalter werden kilometergenau berechnet.
-Anleinen und/oder Anziehen des Hundes, Ableinen des Hundes, ggf. Transport des Hundes, ein Spaziergang zum lösen und erkunden der Umwelt, ggf. Beschäftigungen unterwegs und/oder im Haus oder Garten, ggf. Abtrocknen des Hundes, Auffüllen des Wassernapfes und ggf. füttern des Hundes.
Die dafür nötigen Utensilien und Futter werden vom Hundehalter gestellt, die Kotbeutel werden von Leinen-Freunde gestellt.
5.Die gebuchte Gassi-Zeit beginnt ab dem Moment, wo der Gassi-Service die Haustür aufschließt und endet in dem Moment, wo der Gassi-Service die Haustür wieder schließt.
6.Auslastungen wie Fahrradfahren oder Joggen sind nicht im Preis inbegriffen.
7.Der Hundehalter hat erst Anspruch auf eine verbindliche Zusage, sobald der Gassi-Service-Vertrag unterschrieben vorliegt. Vorherige Absprachen sind bis dahin unverbindlich. Es werden keine Termine reserviert oder blockiert.

Zahlungsbedingungen/Preiserhöhungen, Kündigung& Widerrufs-Frist

1.Es gelten die jeweils zum Zeitpunkt der Anmeldung in der Leistungsbeschreibung genannten Preise.
2.Sollten Preise erhöht oder geändert werden, werden sie vier Wochen im Voraus darüber informiert.
3.Preiserhöhungen beziehen sich auch auf laufende Verträge.
4.Das Entgelt der Leistungserbringung wird vom Hundehalter im Voraus oder sofort nach Erhalt der Rechnung geleistet.
5.Widerrufs-Frist:Der Hundehalter hat das Recht, seinen abgeschlossenen Vertrag innerhalb 14 Tagen nach Vertragsabschluss zu widerrufen.
Der Widerruf erfolgt in Textform an die Adresse des Gassi-Service.

Sonderkündigungsrecht

1.Im Falle eines tragischen Vorfalls, zum Beispiel in Form eines Beißvorfalls, behält sich der Gassi-Service das Recht vor, die Betreuung des Hundes fristlos zu kündigen.
Die Kündigungsfrist muss dabei nicht eingehalten werden. Es erfolgt keine Rückerstattung für den restlichen Zeitraum des Monats.
2.Ein Umzug des Auftraggebers berechtigt nicht zum Gebrauch des Sonderkündigungsrecht.
3.Eine Änderung der finanziellen Verhältnisse des Auftraggebers berechtigt nicht zum Gebrauch des Sonderkündigungsrecht.
Bei Härtefällen, sprecht mich bitte an.
4.Die Abgabe/Verkauf des Hundes berechtigt nicht zum Gebrauch des Sonderkündigungsrecht.
5.Krankheit des Hundes und Hundehalters berechtigt nicht zum Gebrauch des Sonderkündigungsrecht.
Bei Härtefällen sprecht mich bitte an.
6.Sollte der Gassi-Service feststellen, dass einen problemfreie Betreuung des Hundes nicht möglich ist, behält er sich vor die Betreuung fristlos zu kündigen. Die Kündigungsfrist muss dabei nicht eingehalten werden. Es erfolgt dann eine Rückerstattung für den restlichen Monat.

Witterung

1.Der Gassi-Service findet grundsätzlich bei jeder Witterung statt.
Sind die Wetterbedingungen allerdings unzumutbar für Mensch und Tier, werden die Spaziergänge abgekürzt oder müssen ausfallen.
2.Bei folgenden Wetterbedingungen behält sich der Gassi-Service das Recht vor, die Spaziergänge zu verkürzen oder, wenn die Straßenlage es zum Beispiel nicht zu lässt abzusagen: vereiste Straßen, starker Schneefall, übermäßige Hitze & Kälte, Sturm, starkes Gewitter, starker Platzregen, Hochwasser und starker Hagel.
Als Alternative kann dem Hund für den gebuchten Zeitraum im Haus eine Beschäftigung angeboten werden.
Machen es die Straßenverhältnisse unmöglich, muss der Termin abgesagt werden.
Diese Eventualitäten sind in den Abo-Preisen mit einkalkuliert und werden nicht erstattet.
3.Der Hundehalter wird so früh wie möglich darüber informiert.

Haftungsausschluss

1.Während der Betreuung durch den Gassi-Service bleibt der Eigentümer Tierhalter des Hundes im Sinne §833 BGB.
2.Die Haftung vom Gassi-Service ist ausdrücklich auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt .Das bezieht sich auf:
-Schäden, die der Hund bei anderen Hunden oder Menschen anrichtet. Es haftet der Hundehalter.
-Richtet der Hund beim Gassi-Service Schäden an (zerbissene Autoteile, Kleidung, Leinen)so haftet hierfür der Halter.
-Der Hundehalter versichert, dass er für jegliche Personenschäden, die er beim Gassi-Service anrichtet, in voller Höhe aufkommt .Sollte der Gassi-Service so ernsthaft verletzt werden, dass der Gassi-Service Ausfalltage hat, kommt hierfür in voller Höhe der Hundehalter auf.
-Der Gassi-Service haftet nicht für Spielzeug, Leinen, Geschirre oder anderweitige Führhilfen.
-Für Schäden und Krankheiten, die der Hund während der vereinbarten Betreuungszeit erleiden könnte, übernimmt der Gassi-Service keine Haftung.
-Der Hundehalter wird hiermit aufgeklärt, dass während der Betreuungszeit ein Restrisiko durch Unfälle, Beißereien, Weglaufen, Verletzungen und sogar Ableben des Hundes besteht. Hierfür haftet allein der Hundehalter.

Der Gassi-Service findet nur mit Leine statt.

Möglich auch als Schleppleine mit Brustgeschirr.
Freilauf nur in eingezäunten Gebieten.

Arbeitszeit

1.Der Gassi-Service arbeitet vom montags bis freitags.
Die Betreuung samstags, sonntags und feiertags findet nur nach Absprache statt.
Preise sind der Preistabelle zu entnehmen.

Absagen/Verspätung durch den Gassi-Service

1.Absagen/Verspätungen durch den Gassi-Service können aus organisatorischen Gründen anfallen, z.B. wenn ein Notfall eintritt (ein Hund muss Beispielsweise in die Tierklinik) oder wenn der Gassi-Service zum Beispiel im Stau steht.
In diesen Fällen werden die Absagen oder Verspätungen nachgeholt, nach Möglichkeit sofort. Ansonsten wird ein Ersatztermin vereinbart.
2.Eine Vertretung aufgrund von Urlaub oder Krankheit des Gassi-Service findet nicht statt.
3.Der Hundehalter wird von der Absage/Verspätung so früh wie möglich informiert.

Absagen/Verspätung durch den Hundehalter

1.Verspätungen des Hundehalters zu vereinbarten Terminen gehen allein zu Lasten des Hundehalters und berechtigen weder zur Minderung der Vergütung noch zu einer Verlängerung der vereinbarten Betreuungszeit. Sollte es dem Gassi-Service durch die Verspätung des Hundehalters nicht mehr möglich sein, den Hund mitzunehmen, fällt dies allein zu Lasten des Hundehalters. Es besteht kein Anspruch auf Erstattung oder Ersatz.
2.Krankeiten vom Hundehalter berechtigen nicht zu einer kurzfristigen Absage, da der Hund trotzdem am Gassi-Service teilnehmen kann.
Dies gilt auch, wenn der Hund wegen Urlaub des Hundehalters den Gassi-Service nicht in Anspruch nimmt.
Fehl-/Ausfalltage des Hundehalters werden nicht erstattet/gutgeschrieben oder ersetzt.
3.Erkrankungen des Hundes, die dazu führen das er nicht am Gassi-Service teilnehmen kann, berechtigen nicht zu einer Erstattung oder zur Vereinbarung von Ersatzterminen.

Tierarztbesuche

1.Wenn der Gassi-Service eine tierärztliche Behandlung während der Betreuungszeit für notwendig hält (z.B. bei Bewusstlosigkeit des Hundes, Aufnahme von Gift etc), so willigt der Hundehalter bereits jetzt ein, dass der Hund im Auftrag des Hundehalters auf dessen Rechnung sich in tierärztliche Behandlung begibt.
2.In Notfällen wird die nächstgelegene Tierarzt/Tierklinik aufgesucht.
4.Die entstehenden Kosten werden durch den Hundehalter getragen.

Copyright

1.Unterlagen, die vom Gassi-Service im Zusammenhang mit der Dienstleistung ausgehändigt werden, sind urheberrechtlich geschützt.

Salvatorische Klausel

1.Sollten einzelne Klauseln dieser AGB’s ganz oder teilweise ungültig sein, so berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Klauseln nicht. Eine unwirksame Bestimmung wird durch einen solche Bestimmung ersetzt, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Regelung am nächsten kommt und wirksam ist.

Schlussbestimmung


1.Der Hundehalter bestätigt mit der Inanspruchnahme der Dienstleistung die Vertragsbestimmungen (AGB) von Sara Kretschmer, gelesen, verstanden und anerkannt zu haben.
2.Im Falle eines Vertragsbruches kann dies zur sofortigen und fristlosen Auflösung des Vertrages führen.